Tischlerei Frank Zimmermann

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WARUM ENERGIEBERATUNG?

UNGEFÄHR 85% ALLER BESTEHENDEN GEBÄUDE IN DER BRD WURDEN VOR 1980 ERRICHTET. DIE GEBÄUDESUBSTANZ UND HAUSTECHNIK DIESER HÄUSER VERGEUDET AUS HEUTIGER SICHT WERTVOLLE BRENNSTOFFE UND BIETET DESHALB ENORME EINSPARMÖGLICHKEITEN.

AUCH BEI NEUBAUTEN ZWINGEN HEUTE UMWELTSCHUTZ UND STEIGENDE ENERGIEKOSTEN ZUM SPAREN. SCHON DURCH ENERGIEBEWUSSTES WOHNEN LASSEN SICH 10-25% ENERGIE SPAREN. EINE ENERGIEBERATUNG IST DESHALB FÜR JEDEN HAUSBESITZER DER ERSTE SCHRITT ZU EINEM ZUKUNFTSICHEREN HAUS.

DURCH EINE GUT ABGESTIMMTE HEIZUNGS- UND SANITÄRTECHNIK KANN DER VERBRAUCH UND DAMIT AUCH DIE KOSTEN UM BIS ZU 40% GESENKT WERDEN. SO KÖNNEN SICH DIE GETROFFENEN MAßNAHMNEN SCHON NACH WENIGEN JAHREN FÜR DEN HAUSHERRN AMORTISIEREN.

Energieausweise: Das steht im Entwurf!

2.05.06

Heute wurde auf den Berliner Energietagen bekannt, was die Bundesregierung in den Referentenentwurf geschrieben hat.

Der Energieausweis kommt, aber er kommt spät. Erst nach der Sommerpause wird der jetzt vorliegende Referentenentwurf vom Bundestag beschlossen werden können.

Dann treten noch Überleitungsfristen in Kraft. Für Wohngebäude, die bis 1965 errichtet wurden, sollen es sechs Monate sein. Und für danach gebaute Wohnungen sind sogar 18 Monate bis zum Fertigstellen der Energiepässe drin.

Wichtig für Verwalter, Vermieter und Wohnungsunternehmen: Es besteht ein Optionsrecht zwischen dem Bedarfs- und dem Verbrauchs-Ausweis. Außerdem können Mitarbeiter der Wohnungswirtschaft und entsprechend ausgebildete Verwalter den Energieausweis selbst ausstellen. Sie müssen dafür eine Qualifikation als Energieberater nachweisen können.

Der Energieausweis soll leicht verständlich sein - er ist deshalb kein technisches Dokument. Das ist so, damit er überhaupt kostengünstig ausgestellt werden kann. Im fertigen Ausweis wird der Verbrauch des Gebäudes wie ein ?Bandtacho? ausgewiesen. Die Stelle, an der das Gebäude im grünen, gelben oder roten Bereich einzuordnen ist, wird mit einem Pfeil markiert.

Grün bedeutet: auf energetischer Höhe, kein Handlungsbedarf. Bei Gelb gibt es Schwächen. Und bei Rot muss das Gebäude an den erläuterten Schwachstellen möglichst bald saniert werden.

Wer seine Wohnung neu vermietet, soll dann ab 2007 - nach Ablauf der entsprechenden Überleitungsfristen - dem Mieter auf dessen Wunsch einen Energieausweis für das Gebäude und seine Wohnung vorzeigen können. Auch der Käufer eines Gebäudes oder einer Wohnung hat diesen Anspruch.

Die Gebäudedaten zum Ausstellen des Ausweises kann der Eigentümer selbst bereitstellen. Hierfür braucht er dann keinen Energieberater nehmen, der ihn Geld kostet. Die Angaben müssen aber stimmen. Sonst begeht der Eigentümer eine Ordnungswidrigkeit. Damit ist auch die ?Gesetzeswirksamkeit? des Ausweises nunmehr klarer bestimmt. Solche Ordnungswidrigkeiten kosten Bußgelder.

Es gibt Richtlinien des zuständigen Bundesministeriums, um die Kosten für den Energieausweis zu begrenzen. Der Ausweis wird zehn Jahre gültig sein. Wird, wie von der Wohnungswirtschaft angekündigt, der Verbrauchsausweis ausgestellt, müssen die entsprechenden Verbrauchsdaten witterungsbereinigt werden. Als Flächenbezug dient die Gebäudenutzfläche. Um zu vereinfachen, ist mit einem Faktor von 1,2 - multipliziert mit der Wohnfläche - umzurechnen, um zu dieser Nutzfläche zu kommen. Bei Ein- und Zweifamilienhäusern ist der Umrechnungsfaktor 1,35.

Die Verbrauchsdaten müssen aus drei aufeinander folgenden Abrechnungsperioden stammen. Leerstände sind angemessen zu berücksichtigen. Die vorliegenden Energieverbrauchskennwerte werden um Korrekturfaktoren erhöht. Bei Wohngebäuden von 3 bis 5 Wohnungen sind 15 kWh aufzuschlagen, bei kleineren Gebäuden 30 kWh, um die Vergleichbarkeit zu verbessern.

Die Modernisierungsempfehlungen, um die im Vorfeld viel gestritten wurde, sind keine Anlage des Energieausweises. Sie liegen aber als gesondertes Blatt bei - ohne jeglichen rechtsverbindlichen Charakter. Diese Empfehlungen sind bei der Ausstellung des Ausweises mitzuteilen. Gibt es solche Empfehlungen nicht, muss der Eigentümer das schriftlich anzeigen. Ist die Aussage nicht richtig, greift wieder die Problematik Ordnungswidrigkeit und Bußgeld.

Der Bund hat aber ein Regulativ eingebaut, um den Druck auf die Eigentümer zu erhöhen. Wer künftig nach Inkrafttreten der Energieausweise Kredite bei der KfW beantragt, muss vor der Antragstellung für Modernisierungsmaßnahmen am Gebäudebestand den Energiepass vorlegen. Das soll - nach aktuellen Auskünften aus dem zuständigen Ministerium - dann der Bedarfsausweis sein. Auch die Modernisierungsempfehlungen müssen vorgelegt werden. Und sie sollen dann Aussagen zu der beantragten Modernisierung enthalten, zum Beispiel zur Fassade, wenn sie neu wärmegedämmt werden soll.